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Partnerfirmenausweise
Partnerfirmen
Wie beantragt man einen Partnerfirmenausweis?
Für regelmäßig im Industriepark Höchst beschäftigte Partnerfirmenmitarbeiter muss der Beauftragte der Partnerfirma innerhalb von sieben Tagen einen entsprechenden Antrag stellen:
Antrag auf Ausstellung eines kostenpflichtigen Ausweises für Partnerfirmenmitarbeiter
Der vollständig ausgefüllte Antrag muss vom Beauftragten der Partnerfirma, der Auftrag gebenden Organisationseinheit und dem Partnerfirmenmanagement geprüft und unterschrieben werden. Falls erforderlich, ist eine Kopie der gültigen Arbeitserlaubnis dem Partnerfirmenmanagement zu übergeben. Der Antrag ist danach zusammen mit einem Passbild beim Partnerfirmenmanagement abzugeben, das den Ausweis ausstellt.
Was wird für den Antrag benötigt?
- Antrag auf einen Partnerfirmenausweis
- Lichtbild in Farbe per E-Mail im JPG-Dateiformat (kann auch vor Ort gefertigt werden)
- gegebenenfalls eine gültige Aufenthaltsgenehmigung beziehungsweise Arbeitserlaubnis
- Sicherheitsfilm und Test
- Vorlage eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass, Nicht-EU-Bürger benötigen einen Reisepass – ein Aufenthaltstitel mit der Bemerkung „Passersatz“ oder ein Führerschein gilt nicht als Ausweisdokument)
- bei Anträgen mit Fahrzeug: Vorlage des Fahrzeugscheines
Wie verlängert man einen Partnerfirmenausweis?
Die Verlängerung kann nur von Mitarbeitern der Standortgesellschaften und der Standortpartnerfirmen beantragt werden. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Ansprechpartner.
Für IPH-Mitarbeiter (Login erforderlich):
Partnerfirmenausweis verlängern
Hinweis:
- Die Verlängerungen von Partnerfirmenausweisen kann frühestens 4 Wochen vor Ausweisablauf, online für 3, 6 oder 12 Monate erfolgen.
- Papierverlängerungen werden nicht akzeptiert.
- 2-4 Wochenausweise können nicht verlängert werden. Diese müssen mittels Antrag neu beantragt werden.
Was ist zusätzlich zu beachten?
- Bitte füllen Sie die Anträge vollständig und leserlich aus.
- Unvollständige und/oder unleserliche Anträge können nicht anerkannt werden.
- Partnerfirmenausweise und Einfahrgenehmigungen sind kostenpflichtig. Nähere Informationen erfragen Sie bitte bei den Mitarbeitern der Partnerfirmenanmeldung.
- Erfordert die Tätigkeit im Industriepark den Einsatz eines Kraftfahrzeugs, ist ein Antrag auf Einfahrgenehmigung zu stellen. Der Beauftragte der Partnerfirma muss diesen dem Auftraggeber und dem Partnerfirmenmanagement zur Prüfung vorlegen.
Wofür benötigt man den Erfassungsbogen für Werkzeuge von Partnerfirmen und die Materialliste?
Der Erfassungsbogen für Werkzeuge dient als Legitimation für die Ausfuhr der Geräte und Werkzeuge Ihrer Firma.
Die Materialliste dient der einmaligen Ausfuhr von firmeneigenem Material.
Bitte füllen Sie den Erfassungsbogen sorgfältig aus und lassen ihn von einem unserer Mitarbeiter am Tor Süd prüfen und gegenzeichnen.
Nur abgezeichnete Erfassungsbögen und Materiallisten sind gültig. Bewahren Sie diese bitte während Ihrer Tätigkeit im Industriepark Höchst sicher auf, da sie bei Kontrollen am Tor Süd unaufgefordert vorzuzeigen sind.
Welche Angaben werden für den Erfassungsbogen für Werkzeuge von Partnerfirmen benötigt?
Der Erfassungsbogen für Werkzeuge von Partnerfirmen muss folgende Eintragungen enthalten:
- Name Ihrer Firma
- Gebäude (Einsatzort)
- Auftraggeber
- Tätigkeit bis (Dauer max. 1 Jahr)
- Auflistung der mitgeführten Werkzeuge, ggf. mit Gerätenummern. Hierbei ist es nicht nötig, dass jeder einzelne Schraubendreher usw. einzeln aufgeführt wird. Ausreichend ist, dass alle hochwertigen Geräte (Maschinen usw.) mit genauer Bezeichnung (z.B. HILTI TE 5) und Seriennummer erfasst werden und der Rest an Werkzeugen grob zusammengefasst wird (z.B. div. Malerwerkzeug, Werkzeugkoffer mit Elektrowerkzeug)
Verbrauchsmaterialien tragen Sie bitte auf einer tagesaktuell am Tor erstellten Materialliste ein.
Welche Daten benötigen wir von neuen Partnerfirmen(mitarbeitern), die noch nie im Industriepark Höchst waren?
- Firmenadresse
- Rechnungsadresse (nur bei Abweichung)
- Bankverbindung
- Umsatzsteuer-ID-Nr.
- Bestellnummer
Alternativ können Sie uns auch einen Blanko-Briefbogen Ihres Unternehmens mit diesen Daten zusenden.
Wann sind die Öffnungszeiten?
Montag - Freitag: 06:00 - 15:30 Uhr: Schalterbereich (Interimsausweise)
Dienstag - Freitag: 10:00 - 14:30 Uhr: Büro 19 (Dauerausweise)