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Informationen für unsere Partner

Das ist bei Tätigkeiten im Industriepark Höchst zu beachten

Wer ist was? Besucher, Partnerfirmen und mehr ...

Standortfirmen- und
Standortpartnerfirmenmitarbeiter:
Besucher:Partnerfirmen und
Partnerfirmenangehörige:
Mitarbeiter von im Industriepark Höchst ansässigen Firmen, welche feste Flächen, Gebäude oder Büros langfristig angemietet haben, oder von Firmen, welche Räumlichkeiten der Partnerfirmenstützpunkte anmieten und deren Namen auch als solche bei dem Standortbetreiber Infraserv gemeldet und registriert sind.
Nach einer Sicherheitseinweisung am Besucherempfang und einem Kurztest erhalten neue Standortpartnermitarbeiter bzw. Standortpartnerfirmenmitarbeiter ihren persönlichen Ausweis und können mit diesem Ausweis den Industriepark jederzeit betreten und verlassen.
Im Industriepark Höchst sind nur Besuche zu geschäftlichen Zwecken möglich. Ausnahmen stellen offizielle, organisierte Besuchstermine wie Führungen oder Events dar.
Ein Besucher darf während seines Aufenthalts im Industriepark grundsätzlich keine kostenpflichtige Dienstleistung erbringen oder für den Aufenthalt verrechnen. Ein Besucher darf sich, mit Ausnahme seines Weges zum und vom Besuchten, aus Sicherheitsgründen nicht selbstständig im Industriepark bewegen.
Alle anderen Personen oder Firmen, welche für eine verrechenbare Dienstleistung, handwerkliche Leistung, Beratung, Durchführung von Ausbildung oder Schulung, etc. den Industriepark betreten wollen, ohne gemeldeter Mitarbeiter einer hier ansässigen Firma zu sein, werden unter dem Begriff Partnerfirmen oder Partnerfirmenangehörige zusammengefasst.
Beispiele: Bewerber, Teilnehmer, die an Events oder Fortbildungen teilnehmen, Besucher am Tag der offenen Tür Beispiele: Lieferanten, LKW- Fahrer, Dozenten von Fortbildungsseminaren, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Dienstleister
Informationen für Besucher
Zum Sicherheitsfilm für Besucher
Beantragung eines Partnerfirmenausweises für Partnerfirmen
Formular zur Voranmeldung von Wochenendarbeiten
Weitere Sicherheitsinformationen für Partnerfirmen

Arbeiten ausserhalb der Geschäftszeiten

Aus Sicherheitsgründen ist es erforderlich, dass Arbeiten am Wochenende, an Feiertagen und außerhalb der Geschäftszeiten im Industriepark Höchst der Unternehmenssicherheit gemeldet werden. Die Anmeldung kann nur durch die Auftrag gebende Standortpartnerfirma bzw. Standortgesellschaft erfolgen. Bitte wenden Sie sich daher an Ihren zuständigen Ansprechpartner.

Bei Problemen wenden Sie sich bitte an die Unternehmenssicherheit, Telefon: +49 69 305-13200.

Allgemeine Sicherheitsinformationen

Auf dem Gelände des Industriepark Höchst gelten Regeln, deren Einhaltung notwendig ist, um die Sicherheit der Mitarbeiter, der Nachbarn und der Umwelt zu gewährleisten. Bitte beachten Sie daher die folgenden Sicherheitshinweise und Vorgaben:

Sicherheitsinformationen für den Industriepark Höchst in

Partnerfirmenmanagement

Anmeldung für Partnerfirmen