Mitarbeiter der Unternehmen im Industriepark Höchst erhalten mit einer Registrierung Zugriff auf Industriepark-interne Informationen, aktuelle Hinweise, Ansprechpartner-Kontaktdaten und weitere Angebote (das "Extranet"). Dafür ist lediglich die Eingabe der Firmen-Mailadresse erforderlich. Mitarbeiter von Infraserv Höchst registrieren sich mit ihren aktuellen Windows-Anmeldedaten.
Auch die Kunden des Betreibers Infraserv Höchst können von einer Registrierung profitieren.
Firmen-Mailadresse und Passwort sind auch für den Zugriff durch weitere Geräte gültig.
Sicherheitshinweise für Gäste des Industrieparks Höchst
Besucher Informationen
Informationen für unsere Besucher
Im Industriepark Höchst sind nur Besuche zu geschäftlichen Zwecken möglich. Ausnahmen stellen organisierte Besuchstermine dar.
Voranmeldung erforderlich
Die Voranmeldung von Besuchern erfolgt grundsätzlich nur über einen Gastgeber aus einem der im Industriepark Höchst tätigen Unternehmen.
Für jeden Besuch gilt:
Mindestalter 14 Jahre
Vorlaufzeit: 4-6 Wochen
Vorherige Anfrage bzw. Anmeldung bei der Besucherbetreuung des Industrieparks Höchst notwendig
Am Tag des Besuches bitte aktuellen Lichtbildausweis, da eine Anmeldung vor Betreten des Industrieparks Höchst erforderlich ist (Nicht-EU-Bürger benötigen einen Reisepass – ein Aufenthaltstitel mit der Bemerkung „Passersatz“ oder ein Führerschein gilt nicht als Ausweisdokument)
Fotoaufnahmen sind im Industriepark Höchst grundsätzlich nicht gestattet
Führerschein für die Einfahrt in den Industriepark Höchst
Sicherheit hat im Industriepark Höchst Priorität. Vor Ihrem ersten Besuch müssen Sie daher zunächst unsere Sicherheitseinweisung durchlaufen. Dies können Sie bereits vorab online erledigen.
Standortfirmen- und
Standortpartnerfirmenmitarbeiter:
Besucher:
Partnerfirmen und
Partnerfirmenangehörige:
Mitarbeiter von im Industriepark Höchst ansässigen Firmen, welche feste Flächen, Gebäude oder Büros langfristig angemietet haben, oder von Firmen, welche Räumlichkeiten der Partnerfirmenstützpunkte anmieten und deren Namen auch als solche bei dem Standortbetreiber Infraserv gemeldet und registriert sind.
Nach einer Sicherheitseinweisung am Besucherempfang und einem Kurztest erhalten neue Standortpartnermitarbeiter bzw. Standortpartnerfirmenmitarbeiter ihren persönlichen Ausweis und können mit diesem Ausweis den Industriepark jederzeit betreten und verlassen.
Im Industriepark Höchst sind nur Besuche zu geschäftlichen Zwecken möglich. Ausnahmen stellen offizielle, organisierte Besuchstermine wie Führungen oder Events dar.
Ein Besucher darf während seines Aufenthalts im Industriepark grundsätzlich keine kostenpflichtige Dienstleistung erbringen oder für den Aufenthalt verrechnen. Ein Besucher darf sich, mit Ausnahme seines Weges zum und vom Besuchten, aus Sicherheitsgründen nicht selbstständig im Industriepark bewegen.
Alle anderen Personen oder Firmen, welche für eine verrechenbare Dienstleistung, handwerkliche Leistung, Beratung, Durchführung von Ausbildung oder Schulung, etc. den Industriepark betreten wollen, ohne gemeldeter Mitarbeiter einer hier ansässigen Firma zu sein, werden unter dem Begriff Partnerfirmen oder Partnerfirmenangehörige zusammengefasst.
Beispiele: Bewerber, Teilnehmer, die an Events oder Fortbildungen teilnehmen, Besucher am Tag der offenen Tür
Beispiele: Lieferanten, LKW- Fahrer, Dozenten von Fortbildungsseminaren, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Dienstleister
Auf dem Gelände des Industriepark Höchst gelten Regeln, die eingehalten werden müssen, um die Sicherheit der Mitarbeiter, der Nachbarn und der Umwelt zu gewährleisten. Bitte beachten Sie daher die folgenden Sicherheitshinweise und Vorgaben: