Mitarbeiter der Unternehmen im Industriepark Höchst erhalten mit einer Registrierung Zugriff auf Industriepark-interne Informationen, aktuelle Hinweise, Ansprechpartner-Kontaktdaten und weitere Angebote (das "Extranet"). Dafür ist lediglich die Eingabe der Firmen-Mailadresse erforderlich. Mitarbeiter von Infraserv Höchst registrieren sich mit ihren aktuellen Windows-Anmeldedaten.
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Infraserv Höchst fühlt sich dem gesellschaftlichen und sozialen Umfeld an seinem Standort Höchst verbunden. Gute nachbarschaftliche Beziehungen zu Vereinen, Institutionen und Anwohnern, gegenseitiges Verständnis und Akzeptanz sieht Infraserv Höchst als wichtige Voraussetzung für seine Geschäftstätigkeit am Standort Höchst an.
Mit einer ausgewogenen Spendenpolitik will Infraserv Höchst einen Beitrag zum Gemeinwohl im Umfeld des Standortes leisten und die Akzeptanz für den Chemie- und Pharma-Standort in der Nachbarschaft verbessern.
Ziele der Förderung im Jahre 2025 sind
die Förderung von kulturellen Projekten in den Frankfurter Stadtteilen Höchst und Unterliederbach
die Bildungsförderung in Verbindung mit neuen Technologien im schulischen Bereich
die Förderung sozialer Integration in Verbindung mit Jugend- und Seniorenarbeit
Es werden keine Projekte gefördert, die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen.
2. Zielgruppen
Empfänger von Spenden im Jahr 2025 können sein:
Schulen und Kindergärten in Höchst und Unterliederbach
Vereine und Institutionen in Höchst und Unterliederbach
3. Kriterien für die Bewilligung der Förderung
3.1. Zeitliche Begrenzung
Zu fördernde Projekte müssen zeitlich begrenzt und inhaltlich konkret definiert sein. Grundsätzlich werden für ein Projekt keine wiederkehrenden Spenden / Leistungen erbracht (ausgeschlossen sind damit z.B. laufende Lohnkosten, laufende Betriebskosten, Mieten, gewöhnliche Instandhaltungskosten).
3.2. Räumliche Begrenzung
Projekte sind dann förderungswürdig, wenn sie die oben genannten Zielsetzungen in den Stadtteilen Höchst und Unterliederbach realisieren.
3.3. Allgemeinwohl
Es werden nur Projekte gefördert, die dem Allgemeinwohl dienen und nicht Einzelpersonen.
3.4. Konkurrierende Projekte
Bei miteinander konkurrierenden Projekten gilt der Vorrang von Aktualität, Qualität und Nachhaltigkeit sowie dem für das Umfeld und das Unternehmen größtmöglichen positiven Nutzen, so wie sie von dem Spendenausschuss nach sorgfältiger Abwägung gewertet werden.
4. Verfahren
Die Geschäftsführung von Infraserv Höchst stellt im Jahr 2025 für Projekte zur Förderung von kulturellen Objekten, zur Bildungsförderung und zur Förderung sozialer Integration insgesamt € 100.000,- zur Verfügung.
Die Ver- / Aufteilung des Betrages an die Träger (Siehe oben 2.) förderungswürdiger Projekte erfolgt jährlich im Rahmen einer Auslobung.
Inhalte und Teilnehmer der Auslobung werden entsprechend den Zielen und Zielgruppen jährlich von der Geschäftsführung festgelegt. Die Auslobung findet zum Ende eines Kalenderjahres statt, um den Beginn von Projekten für das folgende Jahr zu ermöglichen.
An der Auslobung für das Jahr 2025 können alle Schulen, Kindergärten, Vereine und Institutionen (siehe oben 2.) aus Höchst und Unterliederbach teilnehmen, die Projekte im Rahmen der Zielsetzung realisieren.
5. Abwicklung
An Spenden interessierte Projektträger können einen schriftlichen, formlosen Antrag bei der Geschäftsführung von Infraserv Höchst einreichen.
Der Antrag hat folgende Angaben zu enthalten:
Institution, Kontaktperson, Adresse und Telefonnummer des Antragsstellers.
Eine konkrete Projektbeschreibung, aus der Ziel, Inhalt, Dauer und mögliche Projektpartner hervorgehen.
Die Höhe des aus Sicht des Antragstellers wünschenswerten Betrages.
Die Zusicherung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Spende, falls vorhanden.
Über die Vergabe der Spenden entscheidet ein fachkundiger Beirat (Spendenausschuss).
Der Beirat setzt sich für das Jahr 2025 aus
Holger Vonhof, Höchster Kreisblatt
Henning Brandt, Vereinsring Höchst
Erna Raschter, Vereinsring Unterliederbach
sowie als Vertreter von Infraserv Höchst
Kirsten Mayer
Holger Kison
zusammen.
Die Antragsfrist für die erste Spendenrunde endet am Montag, 3. Februar 2025.
Die Antragsfrist für die zweite Spendenrunde endet am Montag, 1. September 2025.
Der Beirat handelt im Rahmen einer Geschäftsordnung.